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Schweiz trifft Vorbereitungen zur Regulierung des Online-Glücksspiels

Tuesday, May 27th, 2014 um 10:47 am

Die schweizerische Bundesregierung legte letzte Woche einen Gesetzesentwurf für ein neues Glücksspielgesetz vor, das vorsieht, Online-Glücksspiel in der Schweiz zu regulieren und physischen Casinos zu ermöglichen, ihre Lizenzen auch für einen Betrieb über das Internet zu verwenden. Die Möglichkeit, auch ausländischen Betreibern ein solches Vorgehen zu ermöglichen, findet in dem Entwurf keine Erwähnung.

Der Gesetzesentwurf, der bis 20. August dieses Jahres (2014) beraten wird, sieht vor, dass alle Glücksspielgewinne steuerfrei sind und dass die Veranstaltung von Pokerturnieren auch außerhalb von physischen Casinos erlaubt ist, wenngleich diesbezüglich einige Beschränkungen Anwendung finden sollen (wobei diese Beschränkungen ebenfalls noch beschlossen werden müssen).

Zufälligerweise veröffentlichte der Schweizerische Casinoverband nur einige Tage, bevor die Bundesregierung den Entwurf für das neue Glücksspielgesetz präsentierte, einen Bericht, der das Online-Spiel als einen der Gründe für den Abschwung, den schweizerische Glücksspielunternehmen und die Branche insgesamt seit 2007 erleiden, ansieht.

Auch wenn die Bundesregierung der Schweiz beschlossen hat, den 26 Kantonen des Landes selbst die Entscheidung zu überlassen, welche Lizenzpolitik sie betreiben, hat sie doch die Schaffung eines neuen nationalen Organs in den Gesetzesentwurf integriert, um den Austausch von Ideen und die Kooperation unter den Behörden des Staatenbunds und der Kantone zu „institutionalisieren“.

Die schweizerische Regierung beinhaltet die sieben Mitglieder des Bundesrats, die von der Vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt werden. Der derzeitige Bundesrat setzt sich aus den Mitgliedern Johann N Schneider-Ammann, Eveline Widmer-Schlumpf, Simonetta Sommaruga (Vizepräsidentin), Präsident Didier Burkhalter, Doris Leufhard, Ueli Maurer, Alain Berset und Corina Cassonova zusammen. Jedes Jahr wird einer der sieben Bundesräte von der Vereinigten Bundesversammlung als Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewählt, und die Bundesversammlung wählt ebenfalls den Vizepräsidenten, wobei es üblich ist, dass die Positionen des Präsidenten und des Vizepräsidenten einer jährlichen Rotation unterliegen und dass jeder Bundesrat alle sieben Jahre Vizepräsident oder Präsident wird.

Der Präsident der Eidgenossenschaft ist gleichzeitig der höchste schweizerische Repräsentant, und er oder sie führt den Sitz über Bundesratsversammlungen und übt repräsentative Funktionen aus, die in anderen Ländern vom Staatsoberhaupt wahrgenommen werden. Daneben ist der Präsident ermächtigt, in Situationen, die einen dringenden Handlungsbedarf erfordern und in denen eine rechtzeitige Bundesratsentscheidung nicht mehr möglich ist, im Auftrag des gesamten Bundesrats zu handeln. Der Bundesrat übt seine Arbeit hauptsächlich durch wöchentliche Versammlungen aus, die an jeden Mittwoch im Bundespalast in Bern stattfinden.

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